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Stellungnahme zur EU-Batterieverordnung 2023/1542
In unseren Produkten sind ausschließlich Industriebatterien mit einer Kapazität von unter 2 kWh verbaut werden. Wir stellen sicher, dass alle von uns vertriebenen Batterien und batteriehaltigen Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wir prüfen sorgfältig die Konformitätserklärungen aller Batterieproduzenten, um sicherzustellen, dass die Stoffbeschränkungen gemäß Artikel 6 der EU-Batterieverordnung eingehalten werden. Außerdem kontrollieren wir regelmäßig, ob die Batterien korrekt beschriftet sind, ob Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen beiliegen und ob die Vorgaben aus Artikel 38 der Verordnung (EU) 2023/1542 vollständig erfüllt sind. Darüber hinaus stehen wir in regelmäßigem Austausch mit den Batterieproduzenten, um auch künftige Kennzeichnungspflichten rechtzeitig umzusetzen.
Für Batterien, bei denen wir als Einführer auftreten, erfüllen wir die Anforderungen aus Artikel 41 der Verordnung (EU) 2023/1542. Das bedeutet: Wir bringen unseren Namen, unsere Postanschrift sowie unsere Internet- und E-Mail-Adresse direkt auf der Batterie an. Selbstverständlich bewahren wir alle Konformitätserklärungen und weitere technische Unterlagen sowie relevante Informationen zu den Batterien und den involvierten Wirtschaftsakteuren 10 Jahre ab Inverkehrbringen der Batterien auf.
Als Inverkehrbringer von Batterien über unseren Onlineshop arbeiten wir außerdem daran, die künftig geltenden Sorgfaltspflichten gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542 einzuhalten.
Nachhaltiger Umgang mit Akkus und Batterien
Als verantwortungsbewusster Hersteller möchten wir unsere Kund*innen und Partner*innen informieren, wie (Industrie-)Batterien und Akkus möglichst lange genutzt und am Ende ihrer Lebensdauer umweltgerecht behandelt werden können. Endnutzer*innen tragen wesentlich dazu bei, Batterieabfälle zu vermeiden und natürliche Ressourcen zu schonen.
Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
Batterien enthalten gefährliche Stoffe wie:
- Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber)
- Elektrolyte, die ätzend oder brennbar sein können
- Seltene Metalle, die bei unsachgemäßer Entsorgung verloren gehen
Eine unsachgemäße Entsorgung (z.B. über den Hausmüll oder die Ablagerung in der Natur) kann:
- Böden und Grundwasser kontaminieren
- zur Freisetzung giftiger Substanzen führen
- Brand- oder Explosionsgefahr verursachen
- die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden
Allgemeine Sicherheitshinweise zur Handhabung von (Alt-)Batterien
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um Gefahren bei der Nutzung und Entsorgung von Batterien zu vermeiden:
- Batterien nicht beschädigen: Vermeiden Sie Stöße, Quetschungen oder das Öffnen von Batterien
- Von Hitze und Feuer fernhalten: Batterien dürfen nicht erhitzt, ins Feuer geworfen oder starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
- Nicht ins Wasser geben: Kontakt der Batterie mit Wasser oder Flüssigkeiten vermeiden.
- Defekte Batterien sicher lagern: Aufgeblähte, auslaufende oder anderweitig beschädigte Batterien getrennt und sicher verpackt entsorgen.
- Kinder- und haustiersicher aufbewahren: Beachten Sie besonders auch die Verschluckungsgefahr bei Knopfzellen.
- Nur über zugelassene Sammelstellen entsorgen: Geben Sie Altbatterien kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel zurück.
- Pole abkleben: Kleben Sie bei Lithium-Batterien und Akkus die Pole vor der Abgabe bei der Sammelstelle mit Klebeband ab, um Kurzschlüsse zu verhindern.
Hinweis zu Lithium-Batterien:
Lithium-Batterien können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Handhabung Feuer fangen oder explodieren. Besonders bei Lagerung und Transport ist daher auf isolierte Kontakte und eine stoßsichere Verpackung zu achten.
Wichtige Symbole auf Batterien und Akkus
WEEE-Symbol:
Nicht im Restmüll entsorgen, Rückgabe über spezialisierte Rücknahmestrukturen.
Pb / Cd / Hg :
Enthält Blei (Pb) / Cadmium (Cd) / Quecksilber (Hg). Bitte besonders sorgfältig entsorgen.
QR-Code:
Ist für größere Industriebatterien ab 2027 Pflicht: Zugriff auf digitalen Batteriepass mit Informationen zu Herkunft, Chemie, CO2-Fußabdruck etc.
Entsorgung von Altbatterien
Da Batterien und Akkumulatoren gefährliche und schädliche Inhaltsstoffe enthalten, gehören sie keinesfalls in den Rest- oder Hausmüll. Die getrennte Sammlung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für Recycling und sichere Behandlung. Gemäß Artikel 64 der EU-Batterieverordnung sind auch Endnutzer*innen verpflichtet, Batterien getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Rücknahmestellen in Österreich:
Gerätealtbatterien und -altakkus können in aufgestellten Sammelboxen im Handel sowie in haushaltsüblichen Mengen (bis 5 kg) bei den Sammelzentren der Gemeinden und allen Wiener Mistplätzen sowie den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Bei der mobilen Problemstoffsammlung in Wien können Lithium-Batterien nur dann abgegeben werden, wenn sie ein Gewicht von maximal 0,5 kg pro Stück haben und keine mechanische Beschädigung aufweisen. Die Pole der Batterien sollten abgeklebt werden. Wenn möglich sollte der Akku aus dem Gerät entnommen und getrennt zur Sammlung gegeben werden.
Industriebatterien unterliegen einer gesonderten Rücknahmepflicht und werden getrennt von anderen Gerätebatterien gesammelt. Für Industriebatterien stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Rückgabe an den oder die Hersteller*in oder Händler*in, bei dem oder der die Batterie bezogen wurde
- Rücknahmestellen des beauftragten Sammel- und Verwertungssystems
- Kommunale Altstoffsammelzentren, sofern diese Industriebatterien annehmen
- Aufbereitung in spezialisierten Anlagen zur Wiederverwendung (nach Prüfung) / Umnutzung (z. B. als stationäre Speicher) /Materialrückgewinnung (z. B. Lithium, Kobalt, Nickel)
Auch alte Fahrzeugbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Verkäufer*innen derartiger Batterien (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) müssen diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Fahrzeugbatterien besteht auch in den Sammelzentren der Gemeinden (z.B. Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof).
Zusätzliche Informationen für Endnutzer*innen
Mit folgenden Maßnahmen verlängern Sie als Endnutzer*in die Lebensdauer von Batterien und fördern ihre Wiederverwendung oder Aufbereitung:
- Wiederaufladbare Batterien nutzen: Verwenden Sie bevorzugt Akkus, insbesondere bei Geräten mit hohem Energiebedarf.
- Batterien richtig lagern: Lagern Sie Batterien kühl, trocken und lichtgeschützt. Dadurch werden Kapazitätsverlust und vorzeitiges Altern verhindert.
- Tiefentladung vermeiden: Laden Sie Batterien rechtzeitig auf bzw. entnehmen Sie die Batterien, wenn das Gerät längere Zeit nicht genutzt wird.
- Wartung durchführen: Führen Sie regelmäßige Wartungen durch (z. B. Zellbalance, Reinigung, Software-Updates bei intelligenten Systemen).
- Weiterverwendung und Aufbereitung ermöglichen: Geben Sie noch funktionierende Batterien weiter oder führen Sie sie über Rücknahmestellen der Wiederverwendung zu. Auch nicht mehr voll funktionsfähige Batterien können häufig noch wiederaufgearbeitet, umgenutzt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden – insbesondere bei Industriebatterien (z. B. Second Life in stationären Anwendungen). Geben Sie Altbatterien daher an autorisierte Rücknahmestellen oder direkt an den oder die Hersteller*in/Vertriebspartner*in zurück.
Durch diese Maßnahmen tragen Sie aktiv dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Zusätzliche Informationen für Händler*innen, Wirtschaftsakteur*innen und Abfallbewirtschafter*innen
Gemäß Artikel 74 Absatz 2 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 stellen wir allen relevanten Partner*innen wichtige Informationen zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bei der Lagerung und Sammlung von Altbatterien zur Verfügung. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Beschäftigten, der Vermeidung von Unfällen sowie der ordnungsgemäßen Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung und Behandlung.
Diese Hinweise richten sich insbesondere an:
- Händler*innen gemäß Artikel 62
- Betreiber*innen von Behandlungsanlagen gemäß Artikel 65
- Abfallbewirtschaftungsbehörden gemäß Artikel 66
- Abfallbewirtschafter*innen, die Altbatterien zur Wiederverwendung, Umnutzung oder Behandlung vorbereiten
Lagerung:
- Altbatterien trocken, kühl, gut belüftet und entfernt von entzündlichen Materialien lagern
- Unbeschädigte Batterien von beschädigten oder undichten Batterien getrennt halten
- Lithiumhaltige Batterien in brandsicheren Behältnissen lagern (z. B. Metallwannen, Sandbett, Spezialboxen)
- Pole abkleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden
- Keine beschädigten Batterien stapeln oder unter Druck lagern
- Auslaufende oder deformierte Batterien vorsichtig und mit Schutzhandschuhen behandeln
- Bei thermischer Reaktion oder Gasentwicklung: sofort Evakuierung und Feuerwehr verständigen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeitende bereitstellen: z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille
- Mitarbeitende regelmäßig zu Gefahren von Batterien, insbesondere Lithiumbatterien, schulen
- Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter gut sichtbar und verständlich bereitstellen
- Geeignete Löschmittel (z. B. Metallbrandlöscher, Löschgranulat) bereitstellen
- Lagerbereiche mit Brand- und Gasmeldern ausrüsten
- Brandschutzordnung und Notfallpläne regelmäßig überprüfen
Dieser Hinweis erfolgt gemäß Artikel 74 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die bereitgestellten Informationen gelten für alle Batteriekategorien, die durch unser Unternehmen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union bereitgestellt werden.