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Sustainability

Here you will find everything you need to know about the EU Battery Regulation and the sustainable use of rechargeable and non-rechargeable batteries. If you have any further questions, please feel free to contact us at any time using our contact form.

Statement on the EU battery regulation 2023/1542

Only industrial batteries with a capacity of less than 2 kWh are used in our products. We ensure that all batteries and battery-containing products we sell comply with legal requirements.

 We carefully check the declarations of conformity of all battery manufacturers to ensure that the substance restrictions in accordance with Article 6 of the EU Battery Regulation are complied with. We also regularly check that the batteries are correctly labelled, that operating instructions and safety information are included, and that the requirements of Article 38 of Regulation (EU) 2023/1542 are fully met. In addition, we are in regular contact with battery manufacturers to ensure that future labelling requirements are implemented in a timely manner.

For batteries that we import into the EU, we comply with the requirements of Article 41 of Regulation (EU) 2023/1542. This means that we affix our name, postal address, website and email address directly to the battery. Of course, we keep all declarations of conformity and other technical documentation, as well as relevant information about the batteries and the economic operators involved, for 10 years after the batteries are placed on the market. 

As a distributor of batteries via our online shop, we are also working to comply with the future due diligence obligations under Chapter VII of Regulation (EU) 2023/1542.

Sustainable use of rechargeable and non-rechargeable batteries

As a responsible manufacturer, we want to inform our customers and partners about how (industrial) batteries and rechargeable batteries can be used for as long as possible and disposed of in an environmentally friendly manner at the end of their service life. End users play a key role in preventing battery waste and conserving natural resources. 

Impact on the environment, health and safety

 Batteries contain hazardous substances such as:

  • Heavy metals (e.g. lead, cadmium, mercury)
  • Electrolytes, which may be corrosive or flammable
  • Rare metals, which are lost if disposed of improperly

Improper disposal (e.g. via household waste or dumping in nature) can:

  • contaminate soil and groundwater
  • lead to the release of toxic substances 
  • cause a fire or explosion hazard
  • endanger the health of humans and animals

Allgemeine Sicherheitshinweise zur Handhabung von (Alt-)Batterien 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um Gefahren bei der Nutzung und Entsorgung von Batterien zu vermeiden: 

  1. Batterien nicht beschädigen: Vermeiden Sie Stöße, Quetschungen oder das Öffnen von Batterien 
  2. Von Hitze und Feuer fernhalten: Batterien dürfen nicht erhitzt, ins Feuer geworfen oder starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. 
  3. Nicht ins Wasser geben: Kontakt der Batterie mit Wasser oder Flüssigkeiten vermeiden. 
  4. Defekte Batterien sicher lagern: Aufgeblähte, auslaufende oder anderweitig beschädigte Batterien getrennt und sicher verpackt entsorgen. 
  5. Kinder- und haustiersicher aufbewahren: Beachten Sie besonders auch die Verschluckungsgefahr bei Knopfzellen. 
  6. Nur über zugelassene Sammelstellen entsorgen: Geben Sie Altbatterien kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel zurück. 
  7. Pole abkleben: Kleben Sie bei Lithium-Batterien und Akkus die Pole vor der Abgabe bei der Sammelstelle mit Klebeband ab, um Kurzschlüsse zu verhindern. 


Hinweis zu Lithium-Batterien:

Lithium-Batterien können bei Beschädigung, Kurzschluss oder unsachgemäßer Handhabung Feuer fangen oder explodieren. Besonders bei Lagerung und Transport ist daher auf isolierte Kontakte und eine stoßsichere Verpackung zu achten.

Wichtige Symbole auf Batterien und Akkus

WEEE-Symbol:

Nicht im Restmüll entsorgen, Rückgabe über spezialisierte Rücknahmestrukturen.

Pb / Cd / Hg :

Enthält Blei (Pb) / Cadmium (Cd) / Quecksilber (Hg). Bitte besonders sorgfältig entsorgen.

QR-Code:

Ist für größere Industriebatterien ab 2027 Pflicht: Zugriff auf digitalen Batteriepass mit Informationen zu Herkunft, Chemie, CO2-Fußabdruck etc.

Entsorgung von Altbatterien

Da Batterien und Akkumulatoren gefährliche und schädliche Inhaltsstoffe enthalten, gehören sie keinesfalls in den Rest- oder Hausmüll. Die getrennte Sammlung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für Recycling und sichere Behandlung. Gemäß Artikel 64 der EU-Batterieverordnung sind auch Endnutzer*innen verpflichtet, Batterien getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

 Rücknahmestellen in Österreich:
 Gerätealtbatterien und -altakkus können in aufgestellten Sammelboxen im Handel sowie in haushaltsüblichen Mengen (bis 5 kg) bei den Sammelzentren der Gemeinden und allen Wiener Mistplätzen sowie den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Bei der mobilen Problemstoffsammlung in Wien können Lithium-Batterien nur dann abgegeben werden, wenn sie ein Gewicht von maximal 0,5 kg pro Stück haben und keine mechanische Beschädigung aufweisen. Die Pole der Batterien sollten abgeklebt werden. Wenn möglich sollte der Akku aus dem Gerät entnommen und getrennt zur Sammlung gegeben werden.


Industriebatterien unterliegen einer gesonderten Rücknahmepflicht und werden getrennt von anderen Gerätebatterien gesammelt. Für Industriebatterien stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Rückgabe an den oder die Hersteller*in oder Händler*in, bei dem oder der die Batterie bezogen wurde
  • Rücknahmestellen des beauftragten Sammel- und Verwertungssystems
  • Kommunale Altstoffsammelzentren, sofern diese Industriebatterien annehmen
  • Aufbereitung in spezialisierten Anlagen zur Wiederverwendung (nach Prüfung) / Umnutzung (z. B. als stationäre Speicher) /Materialrückgewinnung (z. B. Lithium, Kobalt, Nickel)

Auch alte Fahrzeugbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Verkäufer*innen derartiger Batterien (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) müssen diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Fahrzeugbatterien besteht auch in den Sammelzentren der Gemeinden (z.B. Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof).


Zusätzliche Informationen für Endnutzer*innen

Mit folgenden Maßnahmen verlängern Sie als Endnutzer*in die Lebensdauer von Batterien und fördern ihre Wiederverwendung oder Aufbereitung:

  • Wiederaufladbare Batterien nutzen: Verwenden Sie bevorzugt Akkus, insbesondere bei Geräten mit hohem Energiebedarf.
  • Batterien richtig lagern: Lagern Sie Batterien kühl, trocken und lichtgeschützt. Dadurch werden Kapazitätsverlust und vorzeitiges Altern verhindert.
  • Tiefentladung vermeiden: Laden Sie Batterien rechtzeitig auf bzw. entnehmen Sie die Batterien, wenn das Gerät längere Zeit nicht genutzt wird.
  • Wartung durchführen: Führen Sie regelmäßige Wartungen durch (z. B. Zellbalance, Reinigung, Software-Updates bei intelligenten Systemen).
  • Weiterverwendung und Aufbereitung ermöglichen: Geben Sie noch funktionierende Batterien weiter oder führen Sie sie über Rücknahmestellen der Wiederverwendung zu. Auch nicht mehr voll funktionsfähige Batterien können häufig noch wiederaufgearbeitet, umgenutzt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden – insbesondere bei Industriebatterien (z. B. Second Life in stationären Anwendungen). Geben Sie Altbatterien daher an autorisierte Rücknahmestellen oder direkt an den oder die Hersteller*in/Vertriebspartner*in zurück.

Durch diese Maßnahmen tragen Sie aktiv dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. 


Zusätzliche Informationen für Händler*innen, Wirtschaftsakteur*innen und Abfallbewirtschafter*innen 

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 stellen wir allen relevanten Partner*innen wichtige Informationen zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bei der Lagerung und Sammlung von Altbatterien zur Verfügung. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Beschäftigten, der Vermeidung von Unfällen sowie der ordnungsgemäßen Vorbereitung zur Wiederverwendung, Umnutzung und Behandlung. 

Diese Hinweise richten sich insbesondere an: 

  • Händler*innen gemäß Artikel 62 
  • Betreiber*innen von Behandlungsanlagen gemäß Artikel 65 
  • Abfallbewirtschaftungsbehörden gemäß Artikel 66 
  • Abfallbewirtschafter*innen, die Altbatterien zur Wiederverwendung, Umnutzung oder Behandlung vorbereiten 


Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Altbatterien: 

Lagerung: 

  • Altbatterien trocken, kühl, gut belüftet und entfernt von entzündlichen Materialien lagern 
  • Unbeschädigte Batterien von beschädigten oder undichten Batterien getrennt halten 
  • Lithiumhaltige Batterien in brandsicheren Behältnissen lagern (z. B. Metallwannen, Sandbett, Spezialboxen) 


Handhabung und Sammlung: 

  •  Pole abkleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden 
  • Keine beschädigten Batterien stapeln oder unter Druck lagern 
  • Auslaufende oder deformierte Batterien vorsichtig und mit Schutzhandschuhen behandeln 
  • Bei thermischer Reaktion oder Gasentwicklung: sofort Evakuierung und Feuerwehr verständigen 


Arbeitsschutz am Arbeitsplatz: 

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeitende bereitstellen: z. B. Schutzhandschuhe, Schutzbrille 
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Gefahren von Batterien, insbesondere Lithiumbatterien, schulen 
  • Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter gut sichtbar und verständlich bereitstellen 


Brandschutz: 

  •  Geeignete Löschmittel (z. B. Metallbrandlöscher, Löschgranulat) bereitstellen 
  • Lagerbereiche mit Brand- und Gasmeldern ausrüsten 
  • Brandschutzordnung und Notfallpläne regelmäßig überprüfen 



Rechtlicher Hinweis:
Dieser Hinweis erfolgt gemäß Artikel 74 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die bereitgestellten Informationen gelten für alle Batteriekategorien, die durch unser Unternehmen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union bereitgestellt werden.